Kleines Mädchen sitzt im Krankenhaus und hält ein Baby im Arm
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Siegel Focus Money: Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2025

Krankenhauszusatz­versicherung

  • Freie Krankenhauswahl und eine Behandlung durch den Chefarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer
  • Für Familien: Mitaufnahme einer Begleitperson
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Siegel Focus Money: Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2025

Ihre Krankenhauszusatz­versicherung: Erstklassige Behandlung garantiert

Wer im Krankenhaus liegt, möchte nur eins: Schnell wieder gesund werden. Doch nicht immer ist das möglich. Zum Beispiel, wenn die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer Sie kaum zur Ruhe kommen lässt. Oder wenn viele behandelnde Ärzte sich untereinander unzureichend abstimmen.

Doch für erstklassige, medizinische Versorgung und einen sorgenfreien Krankenhausaufenthalt gibt es eine einfache Lösung: Unsere Krankenhauszusatzversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Warum brauche ich eine Krankenhauszusatz­versicherung?

Jonas ist 25 Jahre alt und spielt für sein Leben gern Fußball. Doch eines Tages verletzt er sich. Die Diagnose: Kreuzbandriss. Schnell steht fest, dass er operiert werden muss, um langfristigen Knieproblemen vorzubeugen.

Auch Bettina steht kurz vor einer Operation. Die 35-Jährige hat bereits seit Jahren Probleme mit ihrer Atmung. Jetzt soll die erlösende OP erfolgen und ihre Nasenscheidewand gerichtet werden. Sowohl Jonas als auch Bettina steht ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus bevor. Damit dieser so reibungslos und angenehm wie möglich verläuft, sind wir für sie da.

Denn in solchen Fällen springt unsere Krankenhauszusatzversicherung für Sie ein. Wir ermöglichen Ihnen eine erstklassige medizinische Versorgung – abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse, damit Sie sich ganz in Ruhe auf Ihre Genesung konzentrieren können. Doch wie gelingt das?

Laut einer Umfrage sind Patienten in Einzelzimmern deutlich zufriedener als Patienten, die sich ihr Zimmer mit anderen teilen müssen.

Ein schnarchender Zimmernachbar, wenig Diskretion bei der Arzt-Visite oder ständiger Besuch – wer gesetzlich versichert ist, muss genau damit rechnen. Denn im Krankenhaus wird man grundsätzlich in einem Mehrbettzimmer untergebracht und hat oftmals wenig Privatsphäre.

Doch das muss nicht sein. Die HUK-COBURG Krankenhauszusatzversicherung kann hier die einfache Lösung sein: Unsere stationäre Zusatzversicherung können Sie optional auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen.

Sie haben die Wahl: Entweder Ihnen genügt die Unterbringung in einem Zweitbettzimmer oder Sie stocken die Leistung auf und werden im Einbettzimmer untergebracht. Hier können Sie sich ungestört und in Ruhe erholen und müssen in punkto Privatsphäre keine Abstriche machen. Die privatärztliche Behandlung kann in diesem Fall über dem Höchstsatz der GOÄ abgerechnet werden.

Was ist eine Krankenhauszusatz­versicherung?

Bei der Krankenhauszusatzversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann.

Während die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Grundversorgung abdeckt, bietet unsere private Krankenhauszusatzversicherung beim Krankenhausaufenthalt diverse Vorteile und zusätzliche Leistungen.

Für wen ist eine Krankenhauszusatz­versicherung sinnvoll?

Die Krankenhauszusatzversicherung richtet sich an alle Patienten, die gerne mehr Mitspracherecht hätten. Mit der Zusatzversicherung können Sie – wie Privatpatienten – selbst entscheiden, wer Sie behandelt. So können Sie Ihre Gesundheit in die Hände des Arztes Ihres Vertrauens legen und sich sorglos zurücklehnen.

Auch Familien profitieren von unserer Zusatzversicherung: Wenn Sie die Versicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben, können Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten. Sie erhalten von uns ein Krankenhaustagegeld.

Im folgenden Abschnitt haben wir noch einmal alle Leistungen unserer Krankenhauszusatzversicherung für Sie zusammengefasst.

Klingt interessant? In unserem Beitragsrechner erfahren Sie in nur einem Schritt, was die private Zusatzversicherung für Sie kosten würde.

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Was zahlt die Krankenhauszusatz­versicherung?

Ist ein Zweibettzimmer ausreichend oder bevorzuge ich doch eher die Privatsphäre eines Einzelzimmers?

Hier können Sie unsere stationäre Zusatzversicherung und die optional buchbaren Leistungen auf einen Blick vergleichen und sich für den Tarif entscheiden, der Ihre individuellen Bedürfnisse am besten abdeckt.

Die Leistungen der Tarife im Überblick

Stationäre
Zusatzversicherung
Stationäre Zusatzversicherung mit optionalen Leistungen
Unterkunft Zweibettzimmer Einbettzimmer
Übernahme der ärztlichen Kosten Bis Höchstsatz GOÄ Unbegrenzt
Familienzimmer bei Entbindung
KHT bei Rooming-In 20 € 20 €
Freie Krankenhauswahl
Freie Arztwahl als Privatpatient (z. B. Wahl des Chefarztes)
Kostenübernahme von ambulanten stationsersetzenden Operationen
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Vor- und Nachstationäre Behandlungen
Optionsrecht alle 5 Jahre

Was ist die GOÄ?

Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigeren Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.

 

Das Optionsrecht ermöglicht Versicherten, die keine optionalen Leistungen abgeschlossen haben, diese nachträglich ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten einzuschließen. Die Umstellung kann nur zum 01.01. eines Jahres erfolgen. Voraussetzung ist, dass vor dem Umstellungszeitpunkt fünf Versicherungsjahre ununterbrochen Versicherungsschutz im derzeitigen Tarif bestand. Wird diese Option nicht wahrgenommen, beginnt die Fünf-Jahres-Frist erneut.

 

Das Ersatz-Krankenhautagegeld

Ihnen genügen im Einzelfall weniger Leistungen, als versichert sind? Dann belohnen wir Sie je nach Tarif mit bis zu 70 € Ersatz-Krankenhaustagegeld pro Tag!

  • 30 € pro Tag bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder wahlärztliche Leistung
  • 20 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibettzimmer
  • 40 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer

Sie haben sich schon für eine Variante entschieden? Perfekt, dann können Sie mithilfe unseres Beitragsrechners schnell und unkompliziert Ihren individuellen Beitrag berechnen.

Jetzt wählen zwischen der stationären Zusatz­versicherung mit oder ohne optionalen Leistungen

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Sie können sich nicht entscheiden? Kein Problem, unsere optionalen Leistungen können auch nachträglich noch jederzeit hinzugefügt werden.

In diesem Fall stellen wir Ihnen für die Mehrleistung noch einmal Gesundheitsfragen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer stationären Zusatzversicherung.

Wie viel kostet eine Krankenhauszusatz­versicherung?

Unsere Krankenhauszusatzversicherung richtet sich nach Alter und Leistungen. Mit den folgenden Beitragsbeispielen können Sie sich einen Überblick über die ungefähren Kosten verschaffen.

Diese Beiträge beziehen sich auf die Krankenhauszusatzversicherung ohne optionale Leistungen:

Beitragsbeispiele:

  • Symbol: Kind

    Alter 12
    5, 14 €

  • Symbol: Mann

    Alter 30
    32,39 €

  • Symbol: Mann

    Alter 50
    46,94 €

Sie interessieren sich eher für die Variante mit optionalen Leistungen? Dann können Sie mit folgenden Beiträgen rechnen.

Beitragsbeispiele:

  • Symbol: Kind

    Alter 12
    5, 91 €

  • Symbol: Mann

    Alter 30
    37,66 €

  • Symbol: Mann

    Alter 50
    54,58 €

Hinweis: Dies sind Beitragsbeispiele. Wenn Sie einen konkreten Preisvorschlag erhalten wollen, fordern Sie jetzt ganz einfach Ihr individuelles Angebot an:

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Unsere Starter-Variante – Voller Versicherungsschutz bei günstigeren Beiträgen

Sie sind zwischen 21 und 50 Jahre alt? Dann können Sie bei uns mit noch günstigeren Beiträgen starten – bei vollem Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Mit unserer Start Police steigt der Beitrag erst nach 3 Jahren 7 Jahre moderat an.

Säulendiagramm: Beitragsentwicklung der Pflege Start Police in drei Abschnitten.

1. - 3. Jahr - Günstiger Beitragseinstieg
4. - 9. Jahr - Stufenweiser Beitragsanstieg
ab 10. Jahr - Konstanter Beitrag

Start Police – So funktioniert's

Die günstige Start Police kann nur bis zum 50. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sie ist besonders geeignet für junge Menschen, die eine private Zusatzversicherung abschließen möchten, aber zunächst nur geringe Beiträge zahlen wollen – zum Beispiel zu Beginn ihres Berufslebens.

Übrigens: Für Barmer-Kunden gibt es besonders günstige Konditionen, wenn Sie sich für eine unserer Krankenhauszusatzversicherungen entscheiden.

Logo Barmer

Besondere Konditionen

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Als Kunde der BARMER genießen Sie diesen Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

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Schon gewusst? Es gibt noch viele weitere Krankenzusatzversicherungen bei uns. Unsere privaten Versicherungen setzen dort an, wo die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Behandlungskosten übernimmt oder gar nichts mehr zahlt.

„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Smartphone mit einem Screen der HUK-App Meine Gesundheit

Die App „Meine Gesundheit“ bündelt alle wichtigen Services rund um Ihre private Krankenversicherung:

  • Rechnungen einreichen – Belege und Rechnungen einfach per Handy oder Tablet hochladen.
  • Leistungsabrechnungen – Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
  • Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.
  • Gesundheitsportal – Aktuelles aus der Medizin, interessante Artikel sowie Gesundheitstipps von A-Z.

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

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Häufige Fragen zur Krankenhauszusatz­versicherung

Warum HUK-COBURG? Krankenhauszusatz­versicherung beim Testsieger

Als Testsieger gehört unsere stationäre Krankenhauszusatzversicherung zu den derzeit besten auf dem Markt. Mit unserem Rundum-Schutz, der weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht, sichern wir Sie ab.

Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatz­versicherung?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen die Grundversorgung für eine medizinisch notwendige Behandlung.

Die Krankenhauszusatzversicherung bietet viele weitere Leistungen:

  • Die Kunden entscheiden selbst, in welchem Krankenhaus und von welchem Arzt sie behandelt werden möchten.
  • Der Privatarzt ist in der Regel während des gesamten Aufenthaltes der behandelnde Arzt.
  • Bei bestimmten Erkrankungen kann ein Spezialist zur gezielteren Diagnostik und zum schnelleren Heilungserfolg beitragen.
  • Und im Einbettzimmer hat man die nötige Ruhe und Erholung.
Kann ich bei Entbindung auch ein Familienzimmer bekommen?

Ja, die Krankenhauszusatzversicherung bietet auch die Möglichkeit bei Entbindung ein Familienzimmer zu nutzen.

Was ist die GOÄ?

Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte.

Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigeren Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.

Übernimmt die Krankenhauszusatz­versicherung die Kosten für einen Privatarzt?

Ja, Sie genießen die gleiche Behandlung wie ein Privatpatient. Häufig ist der Privatarzt der Chefarzt, das muss aber nicht immer sein, es könnte z. B. auch der Oberarzt sein, wenn er auf diesem Gebiet der Spezialist ist.

Die Rechnung des Privatarztes wird bis zu den Höchstsätzen der GOÄ zu 100 % übernommen. Haben Sie zusätzlich die optionalen Leistungen vereinbart, wird auch für Kosten über den GOÄ-Höchstsätzen geleistet.

Sind die Kosten auf eine Höchstsumme oder einen Prozentsatz begrenzt?

Nein, die Krankenhauszusatzversicherung verfügt über keine Höchstsummen oder prozentuale Erstattungen.

Im Tarif ohne optionale Leistungen werden Chefarztrechnungen bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach) erstattet, wurden die optionalen Leistungen abgeschlossen, auch über diese Höchstsätze hinaus. Die Zimmerzuschläge werden zu 100 % übernommen.

Kann ich das Krankenhaus frei auswählen?

Grundsätzlich ist die Krankenhauswahl in Deutschland frei. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie jedoch auch hier Vorteile gegenüber gesetzlich Versicherten.

Sie können auch private Kliniken für Ihren Krankenhausaufenthalt auswählen und müssen nicht fürchten, mögliche Mehrkosten selbst tragen zu müssen.

Was sind Wahlleistungen?

Wahlleistungen sind Wunschleistungen im Krankenhaus, die die gesetzliche Kasse nicht bezahlt. Es gibt

  • die Unterkunft als Wahlleistung (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Ärztliche Wahlleistungen (Privatarzt, z. B. Chefarzt)
  • Medizinische Wahlleistungen (z. B. Schönheits-OP)

In unserem stationären Zusatztarif sind das Ein- oder Zweibettzimmer und die ärztliche Wahlleistung enthalten.

Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus stationär begleite?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist.

Aus dem stationären Zusatztarif erhalten Sie von uns (zusätzlich) ein Tagegeld von 20 € – unabhängig vom Alter der zu begleitenden Person oder davon, ob eine Begleitung medizinisch notwendig ist.

Wird die gesetzliche Zuzahlung aus dem stationären Zusatztarif gezahlt?

Nein, aus dem stationären Zusatztarif wird die gesetzliche Zuzahlung, die alle GKV-Versicherten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu zahlen haben, nicht übernommen.

Hierfür bieten wir unser Krankenhaustagegeld an. Dessen Leistung können Sie frei verwenden und damit noch weitere, zusätzliche Kosten (z. B. Babysitter…) abdecken.

Werden Fahrtkosten zum Krankenhaus übernommen?

Nein, Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Spare ich mit der Start Police genügend Alterungsrückstellungen an?

Ja! Die Start Police ist lediglich eine andere Variante des Ansparens von Alterungsrückstellungen. Wichtig ist, dass für das Alter eine bestimmte Summe zur Verfügung steht, aus der die anfallenden Kosten gezahlt werden können.

Entweder spart man von Vertragsbeginn an für den gesamten Versicherungsumfang die benötigten Alterungsrückstellungen an. Das bedeutet, dass der Start-Beitrag etwas höher liegt, da der Anteil für die Alterungsrückstellungen entsprechend hoch ist.

Oder man genießt in den ersten Jahren einen geringen Beitrag, weil der Anteil der Alterungsrückstellungen geringer ausfällt. Die noch fehlenden Alterungsrückstellungen holt man in der Zielphase nach.

Die Konsequenz ist, dass man für einen Zusatztarif mit Start Police in der Zielphase einen etwas höheren Monatsbeitrag zahlt, als wenn man den Zusatztarif ohne Start Police abgeschlossen hat.

Warum ist die Start Police nur bis zum Alter von 50 Jahren abschließbar?

Je älter man wird, desto häufiger nimmt man Leistungen in Anspruch. Die steigenden Ausgaben im Alter finanzieren wir mit den Alterungsrückstellungen.

Deshalb müssen wir rechtzeitig dafür sorgen, dass genügend Alterungsrückstellungen angespart werden. In unserer Kalkulation ist deshalb vorgesehen, dass die Alterungsrückstellungen spätestens mit 60 Jahren in vollem Umfang gebildet werden.

Da die Start Phase zehn Jahre dauert, kann man die Start Police nur bis 50 Jahre abschließen.

Gibt es die Krankenhauszusatz­versicherung ohne Wartezeit?

Nein. Bei uns gelten die allgemeinen Wartezeiten von drei Monaten und die besondere Wartezeit von acht Monaten für Entbindung und Psychotherapie. Die Wartezeit entfällt bei Unfall.

Wie viel kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus für Kassenpatienten?

Bei den Kosten für ein Einzelzimmer im Krankenhaus gibt es in Deutschland starke regionale Unterschiede. Grundsätzlich kann mit Kosten zwischen 100 bis 150 € pro Tag gerechnet werden.

Ist es möglich, eine Krankenhauszusatz­versicherung bei bestehender Krankheit abzuschließen?

Ja, da eine bestehende Vorerkrankung nicht automatisch zu einer Ablehnung führt. Je nach Diagnose und Behandlungsverlauf, kann es nach abgeschlossener Risikoprüfung zu einem Leistungsausschluss, einem Risikozuschlag oder im schlechtesten Fall zu einer Ablehnung kommen.

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